BZ-Ombudsrat gibt CDU recht
Nach langer Zeit der Bearbeitung und auf Nachfrage hin hat der Ombudsrat nun seine Bewertung ab- und Klaus Wendroth mit seiner Beschwerde vollumfänglich recht gegeben. Die Stellungnahme befindet sich in Gänze ebenfalls im Anhang dieser Meldung. Hier aber der wichtigste Absatz aus der Stellungnahme: „So teilt der Ombudsrat Ihre Kritik an der unangemessenen Formulierung „plumpe Diffamierung“. Dies gilt ebenfalls für die Formulierung „kopfloses Um-sich-schlagen von Verlierern“. Zur Folgerichtigkeit des Schlusssatzes „Wo bleibt da der Anstand?“ hat der Ombudsrat eine andere Meinung als die Verfasserin. Die Kategorie des menschlichen Anstands greift für ihn hier zu weit. Es handelt sich nach Auffassung des Ombudsrates um ein bedeutsames Thema für die Leserinnen und Leser. Ein differenzierterer Kommentar beziehungsweise ein „Pro und Contra“ wären deshalb nach Ansicht des Ombudsrates das bessere Mittel gewesen.“
Es ist nun eindeutig: Der Kommentar von Frau Steiner wird auch vom Ombudsrat der Braunschweiger Zeitung nicht als angemessen angesehen. Leider wird die BZ diese Stellungnahme nicht veröffentlichen, obwohl das in der Vergangenheit gängige Praxis war. Dies ist schon alleine deshalb besonders verwunderlich, da unsere Ablehnung der Wiederwahl des Finanzdezernenten Geiger große Wellen geschlagen hat und uns viel unbegründete Kritik entgegengebracht worden war.