Streusalzverbot bei gefährlichen Wetterlagen lockern

„Wenn es draußen gefährlich glatt ist, muss ausnahmsweise auch mit Salz gestreut werden dürfen. Nach unserer Straßenreinigungsverordnung ist Salz auf Gehwegen und Plätzen aber verboten. Damit bei Wetterlagen, wie wir sie in den letzten Tagen hatten, niemand stürzt und sich böse Verletzungen zuzieht, wollen wir, dass die Verwaltung sinnvolle Vorschläge macht, in welchen Ausnahmefällen Salz als Streumittel eingesetzt werden darf“, begründet Carsten Müller, stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender, den Antrag seiner Fraktion zum nächsten Rat.
„Nach der Straßenreinigungsverordnung sind zwar verschiedene Streumittel zulässig. Auf den Gehwegen und Plätzen haben wir aber gesehen, dass diese meist nicht wirken. Gerade für ältere Menschen ist das ein großes Problem“, weiß Müller.
 
„Mit dem Einsatz des Streusalzes müssen wir aber aus Gründen des Umweltschutzes und wegen der Tiere, insbesondere der vielen Hunde vorsichtig und behutsam umgehen. Uns ist deshalb wichtig, dass mit einer Lockerung nicht großzügig und unkontrolliert umgegangen wird und dem Rat klar definierte Ausnahmetatbestände zur Beschlussfassung vorgelegt werden“, meint er weiter.
 
„Die Hauseigentümer und Mieter werden verantwortlich mit einer Lockerung des Streusalzverbotes umgehen“, ist sich Müller sicher.