„Es ist Landesbischof Prof. Weber natürlich freigestellt, nach der obersten Gerichtsentscheidung die Flughafengesellschaft Braunschweig-Wolfsburg und auch VW erneut nach der Notwendigkeit der Start- und Landebahnverlängerung zu fragen und VW um ein Moratorium zu bitten“, kommentiert Wolfgang Sehrt, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, die ihm seit heute vorliegenden Briefe des Landesbischofs.
Sehrt erinnert daran, dass hinsichtlich der Start- und Landebahnverlängerung die dazu gefassten Beschlüsse vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) in allen Details gerichtlich überprüft und für rechtens befunden worden sind. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dazu sogar festgestellt, dass „eine Verlängerung der Startbahn auf weniger als 2.300 Meter…ohne Rechtsfehler als nicht in Betracht kommende Alternative zurückgewiesen“ wurde.