„Natürlich werden wird uns an das Ergebnis der Bürgerbefragung halten. Es macht doch keinen Sinn, eine solche Befragung durchzuführen und dann das Ergebnis zu ignorieren. Herr Müller hat im gestrigen Pressegespräch auch klar gesagt, dass der Stadionausbau nicht erfolgt, wenn sich bei der Bürgerbefragung zeigt, dass das Thema bisher überbewertet wurde“, stellt Wolfgang Sehrt, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat, mit Blick auf den Kommentar in der Braunschweiger Zeitung am 27. Oktober 2010 richtig.
Sehrt hebt hervor, dass er im gestrigen Pressegespräch lediglich darauf hingewiesen hat, dass die von seiner Fraktion initiierte “Bürgerbefragung“ rechtlich nicht bindend ist wie “Bürgerentscheide“ oder “Bürgerbegehren“, wie sie nach § 22 b der Niedersächsischen Gemeindeordnung vorgesehen sind.
„Gleichwohl können und werden wir uns mit unserer Entscheidung zum Haushalt 2011 an das Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt halten, auch wenn das rechtlich unverbindlich ist. Die Bürgerbeteiligung meinen wir ernst“, stellt Sehrt klar.
Er weist außerdem darauf hin, dass er im gestrigen Pressegespräch mit Blick auf “Stuttgart 21“ eindeutig erklärt hat, dass gerade bei großen Investitionen, die intensiv und kontrovers diskutiert werden und die ganze Stadt betreffen, und damit also auch bei einem Thema wie Eintracht Braunschweig und Stadionausbau der Bürgerwille nicht außen vor gelassen werden kann.
„Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt honorieren, dass wir als CDU sie nach ihrer Meinung fragen. Das hat es in Braunschweig noch nicht gegeben. Wichtig ist jetzt, dass die Bürgerbefragung richtig vorbereitet wird und alle wissen, worüber sie abstimmen“, so Sehrt abschließend.