Für die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion ist die bisherige Haltung der Stadt Braunschweig in Hinblick auf die Beteiligung an der Klage gegen das Land bezüglich der Übernahme der Kosten bei der Umsetzung der Inklusion unverständlich. Wegen des fehlenden Kostenausgleichs durch die rot-grüne Landesregierung haben die kommunalen Spitzenverbände (Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) die Klagebereitschaft von insgesamt 175 Kommunen in Niedersachsen ermittelt, Braunschweig ist aber nicht dabei. Die Klage wird zwar stellvertretend nur durch einige besonders betroffene Kommunen vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg erhoben, bei einem Erfolg würde die finanzielle Verbesserung aber allen niedersächsischen Kommunen zu Gute kommen.
Kai-Uwe Bratschke, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, fordert die Braunschweiger Landtagsabgeordneten und den Oberbürgermeister auf, sich für eine gütliche Einigung bei der Finanzierung der Inklusion einzusetzen. Aus diesem Grund stellte die CDU-Fraktion in der Ratssitzung am Dienstag eine Anfrage, um zum einen die Beweggründe für das Ausbleiben der Klagebereitschaft und zum anderen die erwarteten Kosten der Inklusion zu erfragen. Klaus Wendroth, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig, erklärt die Anfrage seiner Fraktion so: „Die Umsetzung der Inklusion ist politischer Konsens und für uns nicht verhandelbar. Unverständlich ist jedoch, warum wir die immensen Kosten von mehreren Millionen Euro alleine stemmen sollen. Braunschweig geht es Dank unserer soliden Haushaltspolitik der letzten Jahre sehr gut, aber wir schwimmen nicht im Geld. Deshalb ist es für uns als Fraktion enttäuschend, dass sich die Stadt Braunschweig aus Parteiräson gegenüber der rot-grünen Landesregierung weder an der Klage beteiligen will noch überhaupt die Klagebereitschaft erklärt hat.“
Die Antwort der Verwaltung auf die CDU-Anfrage hat ergeben, dass alleine für die Baukosten der vier bisher als Schwerpunktschulen festgelegten Standorte bereits etwa 2,3 Millionen Euro veranschlagt werden. In der Stadt Braunschweig gibt es aber fast 70 Regelschulen, teilweise mit mehreren Standorten, so dass von einem weitaus höheren Gesamtbetrag ausgegangen werden muss. Zusätzlich trägt die Stadt Braunschweig zum einen die Kosten für die Integrationshelfer, welche für das Jahr 2014 mit 1.543.000 Euro kalkuliert werden und zum anderen stellt die Stadt die Schulbegleitungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung. Hier sind im letzten Jahr Kosten von 507.900 Euro aufgelaufen.
Kai-Uwe Bratschke, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion, erklärt: „Wenn die Klage gegen das Land auch nur teilweise Erfolg hat, sind wir als Stadt Braunschweig großer Nutznießer dieses Urteils und können den zurückgewonnenen finanziellen Spielraum weiterhin sinnvoll einsetzen. Die Solidarität mit den anderen Kommunen hätte es daher geboten, wenigstens die Klagebereitschaft zu erklären und hier nicht aus Parteiräson der Landesregierung gegenüber zum Trittbrettfahrer zu werden.“
Grundlage für die Klage gegen das Land ist das Konnexitätsprinzip in der Niedersächsischen Verfassung, wonach das Land, wenn es eine Aufgabe auf die kommunale Ebene überträgt, auch die damit verbundenen Mehrausgaben decken muss. „Die Aufgabenverteilung des Landes auf die Kommunen darf nicht bedeuten, dass die Stadt Braunschweig die daraus entstehenden Mehrkosten allein zu tragen hat und damit Gefahr läuft, irgendwann neue Schulden aufnehmen zu müssen. Für eine Teilnahme an der Klage ist es nun zu spät. Ich erwarte von unseren Braunschweiger Landtagsabgeordneten und von unserem Oberbürgermeister deshalb, dass sie sich in Hannover noch für eine gütliche Einigung einsetzen, damit sich die Landesregierung den schmählichen Weg vor den Staatsgerichtshof nach Bückeburg erspart“, so Kai-Uwe Bratschke zum Abschluss.
Hintergrund:
Der Niedersächsische Landtag hat im Jahr 2012 die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen beschlossen, ohne bisher den finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu regeln. In die Niedersächsische Verfassung wurde jedoch im Jahr 2006 das Konnexitätsprinzip aufgenommen, wonach diejenige Ebene, die Kosten verursacht, diese auch bezahlen muss.