Die CDU-Ratsfraktion bewertet ihre Initiative zur Konkretisierung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit als Erfolg. Die Situation unter den Rathaus-Kolonnaden am Bohlweg sei stellvertretend für eine allgemeine Regelung in den Fokus der Bevölkerung, von Sozial-Experten, Politik, Medien und Verwaltung gerückt. „Wir haben ein Problem benannt, das schon lange existiert, und Vorschläge unterbreitet, wie dem begegnet werden kann. In einer von uns angefachten breiten Diskussion wird sich jetzt eine praxisgerechte Regelung für Lagern, Betteln sowie Alkohol- und Drogenkonsum herauskristallisieren“, sagt Klaus Wendroth, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat der Stadt.
Seine Zuversicht stützt sich erstens auf die unmittelbar nach dem Vorstoß der CDU gemachte Ankündigung der Verwaltung, die Überarbeitung der Verordnung anzupacken. In der aktuellen Version aus dem Jahr 2003 sind weder Betteln, Lagern noch Alkohol- oder Drogenkonsum in der Öffentlichkeit genannt. Zweitens auf die Relevanz in der Bevölkerung, weil viele Menschen äußern, die Situation dort an vielen Tagen als unangenehm und teilweise bedrohlich zu empfinden. Und drittens: „Der Missstand wird von niemandem bestritten. Es geht nur noch um die Frage, wie nach unserem Weckruf damit umgegangen wird“, meint Wendroth.
Die Reduzierung der CDU-Initiative auf ein Alkoholverbot für die Rathaus-Kolonnaden sei dabei rein populistischer Natur und in der Debatte nicht zielführend, führte er weiter aus. „Es geht darum, Voraussetzungen zu schaffen, die der Polizei und dem Zentralen Ordnungsdienst der Stadt die Möglichkeit geben, in besonderen Situationen deeskalierend eingreifen zu können“, so Wendroth. Die pragmatischen Vorschläge der CDU sollten zu einer Entspannung aktuell unter den Rathaus-Kolonnaden aber grundsätzlich vor allem in zukünftig vergleichbaren Situationen führen.
Beispiel aufdringliches Betteln: In den Rathaus-Kolonnaden ist aggressives Betteln tagtäglich zu beobachten. Mit einer Videoüberwachung könnten die Personen identifiziert werden, die Passanten tatsächlich belästigten. Aufdringliches Betteln kann bereits heute als Belästigung der Allgemeinheit als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Beispiel Lagern: Mit einer Regelung für die Mindestdurchgangsbreite für Passanten auf Gehwegen, wie sie in anderen Fällen wie z.B. der Außengastronomie oder bei Werbereitern besteht, ließe sich die Situation unter den Rathaus-Kolonnaden entschärfen.
Beispiel Alkoholverbot: Bereits mit einem zeitlich begrenzten, und auf die Rathaus-Kolonnaden beschränkten Alkoholverbot ließe sich die an dieser engen Stelle ungünstige Gruppenbildung eindämmen.
„Was uns in der aktuellen Debatte darüber hinaus besonders wundert ist, dass jetzt stets der Dialog mit den betreffenden Gruppen gefordert wird. Wir sind sehr überrascht, dass das nicht längst und regelmäßig passiert ist. Davon waren wir natürlich ausgegangen“, erklärt Klaus Wendroth. Offenbar seien die Rathaus-Kolonnaden bislang von den Sozialexperten der Stadt und diverser dafür zuständiger Organisationen nicht als neuralgischer Punkt ausgemacht gewesen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende betont, dass es neben ordnungspolitischen Notwendigkeiten für die CDU grundsätzlich selbstverständlich sei, dass Alkohol- und Drogenabhängige beraten, betreut und therapiert werden müssen.