Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde,
die durchweg positive Resonanz auf meinen Bericht aus der Ratssitzung am 21. Februar hat mich sehr gefreut. In der vergangenen Woche sind die Mitglieder des Rates der Stadt Braunschweig zur zweiten Sitzung in diesem Jahr zusammengekommen und es stand wieder eine Vielzahl an Themen auf der Agenda. Von den drei wichtigsten Punkten will ich Ihnen heute berichten:
Klaus Wendroth berichtet von den wichtigsten Punkten der letzten Ratssitzung Feuerwehrbedarfsplan 2017
Die Feuerwehr Braunschweig – mit allen 30 Freiwilligen Wehren und der Berufsfeuerwehr an ihren drei Standorten – leistet eine hervorragende Arbeit für die Sicherheit aller Braunschweigerinnen und Braunschweiger! Das liegt u.a. daran, dass die Feuerwehr von allen Sparanstrengungen seit 2002 ausgenommen war und wir enorm in Fahrzeuge, Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung investiert haben. Darüber hinaus gehen die letzten drei neu gebauten Feuerwehrhäuser in Querum, Leiferde und Lamme auf einen Haushaltsantrag der CDU aus 2011 zurück. Eine Fachfirma aus Köln war nun damit beauftragt, die derzeitige Situation festzustellen, zu analysieren und Vorschläge für die Zukunft zu unterbreiten. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden bereits vielfach öffentlich diskutiert: die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in Deutschlands Großstädten Hilfsfristen werden besonders im Nordosten und im Südwesten Braunschweigs nur in geringem Maße eingehalten. Neben dem Neubau zweier Wachen der Berufsfeuerwehr wird vom Gutachter empfohlen, ein klares Bekenntnis zur Freiwilligen Feuerwehr abzugeben und diese weiter zu stärken.
Diesen Empfehlungen haben wir uns sehr gerne angeschlossen, obwohl abzuwarten bleibt, wie alle vorgeschlagenen Maßnahmen finanziert werden sollen. Für uns ist klar, dass die über 1.200 Freiwilligen Feuerwehrleute einen unbezahlbaren ehrenamtlichen Einsatz für unsere Stadt leisten. Im Gutachten wurde dazu u.a. ausgerechnet, dass die Frauen und Männer in den 30 Ortswehren dem städtischen Haushalt jedes Jahr rund zwei Millionen Euro sparen.
Nutzungskonzept Flüchtlingsunterkünfte
Im November 2015 erreichte uns vom Land Niedersachsen die Meldung, dass die Stadt Braunschweig ab Januar 2016 Flüchtlinge in eigener Zuständigkeit aufnehmen müsse. Daraufhin wurde innerhalb kürzester Zeit ein ambitioniertes Konzept zur Flüchtlingsunterbringung erarbeitet, welches zunächst den Neubau von 15 dezentralen Unterkünften für die Unterbringung der für das Jahr 2016 angekündigten 1.000 Menschen vorsah. Bereits während der ersten Ausschreibungen wurde jedoch klar, dass deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland und damit nach Braunschweig kommen. Zum Jahresende waren 434 Geflüchtete nach Braunschweig zugewiesen. Daraufhin wurde entschieden, dass zunächst nur die acht bereits im Bau bzw. in der Ausschreibung befindlichen Unterkünfte auch realisiert werden sollen. Da jede Unterkunft mit rund drei Millionen Euro an Baukosten zu Buche schlägt, die weder vom Land noch vom Bund erstattet werden, sondern vom Braunschweiger Steuerzahler bezahlt werden müssen, haben wir bereits im letzten Jahr ein Nutzungskonzept für die Flüchtlingsunterkünfte eingefordert. Dieses hat die Verwaltung nun vorgelegt. Eine Betreuung der nach Braunschweig zugewiesenen Flüchtlinge – für das Jahr 2017 beträgt unsere Zuweisungsquote 492 Personen – erfolgt demnach an den Standorten in Melverode, in Bienrode, in der Gartenstadt und in Gliesmarode. Die Standorte in Ölper und in der Mendelssohnstraße werden dem Studentenwerk Niedersachsen zur Weitervermietung an Studierende überlassen. In Hondelage und in Lamme soll durch die städtische Nibelungen Wohnbau GmbH preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden. Um den erneuten Einsatz von Sporthallen bei einem möglichen erneuten Anstieg der Flüchtlingszahlen zu verhindern, soll das Gebäude der Firma Streiff in der Saarbrückener Straße weiterhin angemietet bleiben.
Kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen
In der Ratssitzung im September 2016 hat der Rat der Stadt Braunschweig der Verwaltung einstimmig den Auftrag erteilt, ein kommunales Handlungskonzept für bezahlbares Wohnen zu erstellen. Der Trend, wonach die Menschen immer öfter in die Großstädte ziehen und sich dort dadurch die Mieten erhöhen, ist seit einiger Zeit auch in Braunschweig spürbar. Wir können an dieser Stelle froh sein, dass wir bereits seit 2001 mit unserer damaligen Mehrheit massiv neue Bauplätze ausgewiesen haben. Denn ohne die vielen neuen Grundstücke wäre die Lage heute noch weitaus dramatischer.
Bereits bei den Beratungen im September haben unsere Fraktionskollegen deutlich gemacht, dass Wohnraumförderprogramme aufgrund der fachlichen und vor allem finanziellen Zuständigkeit die Aufgabe von Land und Bund sind. Diese Forderung haben wir in der letzten Woche wiederholt und teilweise unerwarteten Zuspruch erhalten. Das Land Niedersachsen hat zwar ein Förderprogramm, um das vom Bund für die Wohnbauförderung zugewiesene Geld einzusetzen, macht dieses aber nur mit kostenlosen Darlehen (mit einer Laufzeit von 30 Jahren), Tilgungszuschüssen (nach 20 Jahren) und ohne eigene finanzielle Mittel. Welcher private Investor kann bitte für die nächsten 30 Jahre planen? Selbst viele Baugenossenschaften haben damit ihre Probleme. Unser Änderungsantrag lautete daher, dass das Land Niedersachsen seine Förderpraxis dahingehend umgestalten soll, das bereits zu Beginn ein Direktzuschuss an den Investor erfolgen soll. Dieser Forderung stimmten in der öffentlichen Debatte sogar SPD und Grüne zu und machten damit deutlich, dass die derzeitige rot-grüne Landesregierung auch aus ihrer Sicht eine Politik gegen die Kommunen macht! Bei der Abstimmung unseres Änderungsantrages gab es daher eine breite Mehrheit für unsere Idee, obwohl die Grünen auf einmal dagegen stimmten – verstehe die Grünen wer will (unser Änderungsantrag im Wortlaut findet sich hier:
https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/___tmp/tmp/45081036627605729/627605729/01134746/46.pdf).
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wendroth
Fraktionsvorsitzender