Zustimmung zu Notfallkrediten in Höhe von 300 Millionen Euro
„In Braunschweig müssen wir auf der einen Seite mit Einnahmenausfällen in Millionenhöhe rechnen, da Betriebe ihre Produktion herunterfahren und damit die Steuereinnahmen sinken. Auf der anderen Seite sind wir gezwungen, schnell zu investieren, um die Kapazitäten der Intensivmedizin und die Zahl der zur Verfügung stehenden Beatmungsautomaten im Städtischen Klinikum zu erhöhen. Das ist angesichts immer mehr Infizierter auch in Braunschweig die jetzt wichtigste Aufgabe, um Leben zu retten“, schildert Merfort die unmittelbar anstehenden finanziellen Herausforderungen.
Die Corona-Pandemie zeige deutlich, wie unvorhersehbar eine allgemein von Überschüssen geprägte Zeit auch für eine Kommune wie Braunschweig ins Gegenteil umschlagen könne, so Merfort. Heute sei jedem klar, wie fahrlässig es war, einen grundsoliden Haushalt in wenigen Jahren erneut an seine Grenze zu bringen und eben zu wenige Rücklagen gebildet zu haben. Ganz im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Städten, denn angesichts einer hervorragenden Einnahmesituation wäre das problemlos möglich gewesen.
„Deswegen unterstreichen wir gerade in dieser Krise erneut, dass eine solide Finanzpolitik in guten Zeiten, die notwendigen Bewegungsfreiheiten für schlechte Zeiten schaffen muss. Das Festhalten an der schwarzen Null auf Bundesebene zeigt im Vergleich zum europäischen Ausland, welchen enormen Vorteil dieser Kurs jetzt für Deutschland bedeutet. Heruntergebrochen auf Braunschweig ist aufgrund der verfehlten Haushaltspolitik unter Oberbürgermeister Markurth ein solcher Vorteil leichtfertig verspielt worden. Dennoch sind die nun von der Verwaltung eingestellten Mittel in diesem Notfall unbedingt erforderlich. In der Konsequenz bedeutet das allerdings, härtere Einschnitte in der Zeit nach der Corona-Pandemie“, meint Merfort und baut auf ein Einsehen der Verwaltung.
Unser finanzpolitischer Sprecher erinnert an die bekannten CDU-Forderungen für einen soliden Haushalt: 1. Benennung konkreter Einsparungen von 2021 an in Höhe von zehn Millionen Euro und in den folgenden Jahren bis 2026 auftreppend fünf Millionen Euro, 2. unverzügliches Nutzen vorliegender Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung sowie 3. Überprüfung der Budgets von Fachbereichen, die wiederholt deutlich über ihrem Bedarf Haushaltsmittel beantragt haben.