Mit den Traditionsinseln für Welterbe bewerben
In einer ersten Diskussion im Planungs- und Umweltausschuss am Mittwoch waren der Burgplatz und die Wallanlagen erörtert worden. Aus unterschiedlichen Gründen werden diese beiden Vorschläge wie auch in der Vergangenheit schon als nicht aussichtsreich angesehen. „Wir sollten aber dennoch die Chance nutzen, für Braunschweig eine Bewerbung zu erarbeiten. Nach reiflichen Überlegungen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die Traditionsinseln ein Alleinstellungsmerkmal und international zeitgeschichtliche Relevanz besitzen. Es handelt sich um eine einzigartige Verknüpfung von Erinnerungskultur und Aufbau einer modernen Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg. Wir sehen darin für Braunschweig eine Chance, Welterbe zu werden“, meint Thorsten Köster zu dem kreativen Vorschlag.
Während des Zweiten Weltkrieges war Braunschweig als bis dahin größte Fachwerkstadt Deutschlands schwer geschädigt worden. Die Innenstadt war zu rund 90 Prozent zerstört. Landeskonservator Kurt Seeleke entwickelte deswegen die Idee der Traditionsinseln, die von 1946 an umgesetzt wurde. Die Traditionsinseln erinnern an das mittelalterliche Braunschweig und wurden 1963 in die Denkmalpflegesatzung der Stadt aufgenommen. Seither genießen sie gesetzlichen Schutz.
Im Mittelpunkt der Traditionsinseln stehen die Michaelis-, Martini-, Aegidien- und Magnikirche sowie der Dom. Bestandteile sind aber auch weitere bedeutende Gebäude wie das Gewandhaus, das Altstadtrathaus oder das Huneborstelsche Haus und herausragende Kulturschätze wie der Löwe auf dem Burgplatz als älteste Großplastik aus dem Mittelalter nördlich der Alpen. Eines der bedeutendsten Kunstwerke des Braunschweiger Doms ist das romanische Imervard-Kreuz, das auf das Jahr 1150 geschätzt wird.
Grundsätzliche Kriterien für eine Aufnahme in das Welterbe sind neben Authentizität (historische Echtheit) und Integrität (Unversehrtheit) vor allem ein außergewöhnlicher universeller Wert für die Menschheit. Im Bewerbungsverfahren muss weiter nachgewiesen werden, dass der Wert eines Vorschlags sowohl national als auch international ein Alleinstellungsmerkmal besitzt.
„Welterbestätte müssen nicht immer Jahrhunderte alt sein, um die Kriterien zu erfüllen. Dafür gibt es einige Beispiele. Die Traditionsinseln existieren in dieser Form zwar erst nach 1946, aber sie sind in ihrer Form echt, unversehrt und haben angesichts der vorausgegangenen schrecklichen Geschichte universellen Wert“, sagt Thorsten Köster.