Gemeinwohlorientierte Arbeit für Asylbewerber
Wir setzen uns dafür ein, Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig stärker in gemeinwohlorientierte Tätigkeiten einzubinden. Dazu haben wir für die nächste Ratssitzung am 9. Dezember einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung beauftragt, bis März 2026 ein Konzept nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu entwickeln und umzusetzen.
Wir reagieren damit auch auf die bundesweit an Dynamik gewonnene Diskussion über eine Arbeitspflicht für arbeitsfähige Asylsuchende. Zuletzt hatten Kommunen wie Peine, Salzgitter, Wesel, Kronberg oder der Saale-Orla-Kreis entsprechende Initiativen gestartet und neue Konzepte zur Einführung gemeinwohlorientierter Tätigkeiten beschlossen oder auf den Weg gebracht.
Unser finanzpolitischer Sprecher, Claas Merfort, betont: „Wir sehen, dass viele Kommunen inzwischen handeln. Es ist richtig, dass auch Braunschweig diese Möglichkeit nutzt. Wer staatliche Leistungen erhält, soll im Rahmen des rechtlich Möglichen auch etwas für unsere Stadt tun. Das ist ein Geben und Nehmen – und es stärkt zugleich die Akzeptanz für die Aufnahme von Geflüchteten.“
Laut Antrag sollen insbesondere städtische Gesellschaften und gemeinnützige Träger eingebunden werden, damit ein breites Spektrum an Tätigkeiten entsteht – etwa in der Grünpflege, in sozialen Einrichtungen, Vereinen oder karitativen Organisationen. Reguläre Arbeitsplätze sollen dabei ausdrücklich nicht verdrängt werden.
Maximilian Pohler ist Mitglied im Ausschuss für Vielfalt und Integration und sieht in der Maßnahme einen wichtigen Schritt hin zu gelingender Integration: „Viele Asylsuchende wollen arbeiten, haben aber keine Möglichkeit. Gemeinnützige Tätigkeiten geben Struktur, vermitteln erste Erfahrungen und ermöglichen Kontakt zur Bevölkerung. Diese Form des Forderns und Förderns ist sinnvoll – und sie zeigt, dass Integration kein passiver Prozess ist.“
Wir fordern im weiteren Prozess halbjährliche Berichte an den Rat und die zuständigen Ausschüsse, um die Umsetzung und Wirkung regelmäßig zu prüfen. „Im sogenannten Asylkompromiss von 1993 ist die Arbeitspflicht für Asylbewerber explizit angelegt, bisher wurde nur selten davon Gebrauch gemacht. Deshalb ist es wichtig, dass der Rat regelmäßig über den Fortgang informiert wird. Merfort abschließend: „Andere Städte machen es vor – jetzt ist es Zeit, dass Braunschweig nachzieht. Unser Antrag soll den Weg dafür frei machen.“