Der Sozialausschuss hatte in seiner Sitzung am 5. Februar 2009 einstimmig einen Antrag der CDU-Ratsfraktion beschlossen, der auf die Schaffung neuer Arbeitsverhältnisse für Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen nach Maßgabe des neuen § 16 e des Sozialgesetzbuches II abzielte (Braunschweiger Zeitung am 7. Februar 2009).
Götz-Rüdiger Kliesch, CDU-Ratsherr und sozialpolitischer Sprecher seiner Fraktion, teilte nun erfreut mit, dass die Verwaltung diesen Antrag positiv aufgegriffen und bereits weitgehend umgesetzt hat: 52 neue Arbeitsverhältnisse sind bis jetzt bei zahlreichen freien Trägern, beim Projekt „Schubica“ der VHS Arbeit und Beruf GmbH (Essensversorgung in Schulen) sowie beim Beschäftigungsbetrieb der Stadt geschaffen worden, und bis zum 1. Juni sollen es 60 werden.
Der Vorteil dieser neuen Regelung besteht darin, dass die Begünstigten einen regulären Arbeitsvertrag mit Tarifvergütung erhalten, der zudem mit durchschnittlich 65% von der ARGE gefördert wird. Die Stadt übernimmt die Differenz, wird aber wegen des regulären Arbeitsverhältnisses von den häuslichen Unterkunftskosten der ehem. Hartz-IV-Empfänger befreit.
Die Perspektive, aus dem zunächst befristeten Arbeitsverhältnis dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, ist, so Kliesch, wesentlich günstiger als bei den ehem. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Denn das Tätigkeitsfeld umfasst nicht nur einmalige und zusätzliche befristete Projekte, sondern auch Pflichtaufgaben der Stadt bzw. der Anstellungsträger und ist dadurch nachhaltiger im Sinne einer dauerhaften Einarbeitung. Außerdem dürfte die Motivation mit der Erlangung eines eigenen Arbeitsvertrages mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (z. B. der Eigenverantwortung bei den Unterkunftskosten, Urlaubsanspruch) wesentlich größer sein als beim Verbleib in einer längeren Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen. Der neue § 16 e SGB II bietet daher nach Klieschs Auffassung die Chance, bei guter Einarbeitung in der übernommenen Stelle hier auch eigenverantwortlich und dauerhaft den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dies sei zugleich Ausdruck einer gestaltungsaktiven kommunalen Sozialpolitik, die bei den Betroffenen im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ auch ankomme und angenommen werde.