Die Online-Zeitung regionalbraunschweig.de hat uns um eine Stellungnahme zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gebeten.
Die niedersächsische Landesregierung hat Anfang Januar den Entwurf des neuen NKomVG beschlossen. Er wird jetzt zur Verbandsanhörung freigegeben. Ein zentraler Punkt: Die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren sollen deutlich abgesenkt werden. In einer ausführlichen Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände bereits deutliche Kritik an diesem Vorhaben geäußert.
Die Stellungnahme unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Anke Kaphammel veröffentlichen wir hier ungekürzt:
Unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anke Kaphammel erläutert, warum wir für eine Stärkung der kommunalen Parlamente und gegen die Neufassung des NKomVG sind. "Artikel 20 unseres Grundgesetzes sagt in Absatz 2 aus, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Doch über die Frage, ob das direkt oder über gewählte Mandatsträger erfolgen soll, gibt es regelmäßig politischen Streit. Die nun von der rot-grünen Landesregierung vorgelegte Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sieht eine deutliche Herabsenkung der Hürden für Bürgerbegehren vor. Mit diesen Plänen stößt die Landesregierung auf große Kritik bei den kommunalen Spitzenverbänden – und auch bei uns!
Wenn die Vorstellungen von SPD und Grünen im Landtag so umgesetzt werden wie vorgesehen, würde die ehrenamtliche Tätigkeit in einem kommunalen Parlament – wie beispielsweise dem Rat der Stadt Braunschweig - massiv gegenüber bloßen Partikularinteressen geschwächt werden. Vielfach erleben wir, dass sich Menschen nur dann für ein Projekt interessieren, wenn es sie direkt betrifft. Und nach Beendigung dieses Projektes verlieren diese Menschen auch jegliches Interesse an der Kommunalpolitik. Unsere Arbeit im Rat der Stadt und den Bezirksräten zeichnet sich aber durch ein durchgängiges Engagement aus.
Mit unserer Kritik greifen wir zahlreiche Forderungen der kommunalen Spitzenverbände auf, die erst kürzlich in einer 20 Seiten umfassenden Stellungnahme ihre Bedenken an das Innenministerium gesandt haben. Dort heißt es auch, dass das Höchstmaß an bürgerschaftlichem Engagement in den Kommunen die auf Dauer angelegte ehrenamtliche Tätigkeit in den Kommunalvertretungen sei. Dies gilt besonders in Zeiten, in denen es immer schwerer wird, Kandidaten für ein kommunales Mandat zu finden.
Bereits heute gibt es genügend Möglichkeiten, um alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Diskussionsprozess zu beteiligen. An dieser Stelle darf ich kurz daran erinnern, dass die erste Bürgerbefragung in der Geschichte der Stadt Braunschweig auf Vorschlag der CDU-Fraktion durchgeführt wurde, nämlich am 6. Februar 2011 und zwar zur Frage, ob der Stadionausbau realisiert werden soll. Alle weiteren Vorschläge für Bürgerbefragungen, sei es zur Schullandschaft in Braunschweig oder zum Stadtbahnausbau, sind ebenfalls von der CDU gekommen. Die anderen Fraktionen haben diese Vorschläge jedoch mit oftmals scheinheiligen Argumenten stets abgelehnt. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz bietet also bereits zahlreiche Instrumente, um die direkte Meinung der Bürger aufzunehmen – sie müssen aber auch angewendet werden. Deshalb sehen wir keinen sinnvollen Grund für eine Novellierung.“